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Gesetz ist Gesetz

Unsere Schweiz ist sehr bekannt für die vielen Gesetze und Verpflichtungen. Anbei zwei Auflistungen, die zum Schmunzeln führen können.

  • Es ist verboten, mit einem selbst gefangenen Fisch ein Selfie zu machen, wenn man beabsichtigt, den Fisch danach wieder zurück ins Wasser zu werfen.
  • In der Schweiz darf man nicht nur ein einziges Meerschweinchen halten. Jedes Meerschweinchen braucht einen Freund. Das Gleiche gilt für Wellensittiche, Lamas, Pferde und Goldfische.
  • Weitere findest Du hier.

Kiesschüttung Bannwil

Aal ist vom Aussterben bedroht

An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verabschiedet. 25 einheimische Arten von Fischen und Krebsen erhalten einen neuen Gefährdungsstatus. Diese Änderungen sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
SFV-FSP Schweizerischer Fischerei-Verband

Weniger Fische wegen giftiger Wachse?

Noch ist es nur eine These. Doch wenn es nach dem Kantonalen Fischereiverband geht, soll in einer Studie geprüft werden, ob die Toxizität von Fluorwachsen zu einem Rückgang der Fischbestände führt. Gerade im Oberengadin, wo die Seen im Winter auch Langlaufloipen sind.
Quelle: Engadiner Post

Aktuell ist auch ein Bericht im Ktipp. (Kostenpflichtig, Abo)

Petri Heil der Gruß der Fischer

Petri Heil!“ ist die traditionelle Grußformel der Fischer und Angler. Sie besteht aus dem lateinischen Genitiv des Namens Petrus und dem Wunsch „Heil!“ Der Grüßende wünscht dem Gegrüßten den Fangerfolg des Fischers Petrus, wie er in den biblischen Fischzugsgeschichten Lukas 5,1-11 EU und Johannes 21,1-14 EU erzählt wird.
Als Antwort erwidert man im Normalfall ebenfalls mit „Petri Heil“. Lediglich im Fall eines Beuteerfolgs antwortet man mit „Petri Dank“.
Quelle: Petri Heil – Wikipedia

Alet – Ein Überlebenskünstler wird Fisch des Jahres 2021

Bern, 2. Januar 2021: Auf den ersten Blick unscheinbar, doch in Krisenzeiten trumpft er auf: Der Alet ist Fisch des Jahres 2021. Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV bezeichnet den Alet als hoffnungsvollen Beweis für die Widerstandskraft der Natur – und hat ihn sogar als Botschafter engagiert. Flyer (PDF)

Neuer Ratgeber: Hände weg vom Blei in der Fischerei

Der Eintrag von Schwermetallen, dazu gehört auch Blei, in die Gewässer soll vermieden werden. Es gibt Alternativen. Die JFK hat in Zusammenarbeit mit SFV, BAFU, Berufsfischern und der Vereinigung der Fischereiaufseher einen Ratgeber (PDF) zu diesem Thema herausgegeben.

Fischer schaffen Lebensraum

In der Schweiz sind viele tausende Gewässerkilometer in einem schlechten ökologischen Zustand. Bereits mit einfachen Maßnahmen kann man mit wenig Geld und in kurzer Zeit die ökologische Qualität von Gewässern verbessern. Dieses Wissen möchte der SFV an die Fischerinnen und Fischer in der ganzen Schweiz weitergeben.
Fischer schaffen Lebensraum

Infos über Gewässer der Schweiz

Zwei Links zu Infos über Gewässer und ihre Daten.
Info über den Wind auf dem See
Aktuelle Situation der Abflüsse und Wasserstände

Neuer Fischpass für das Wasserkraftwerk Bannwil

Verbesserung der Situation für viele Fischarten in der Aare.

Die BKW plant beim Wasserkraftwerk Bannwil einen neuen Fischpass. Dieser ermöglicht es einem Großteil der Fischarten in der Aare, das Kraftwerk flussaufwärts zu überwinden. Das Baugesuch ist beim Kanton eingereicht, die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im Sommer 2021 und die Inbetriebnahme ist für Sommer 2024 geplant.

So Läuft die Einführung des Hegebeitrages

Das Wichtigste in Kürze
Für den Kauf eines bernischen Jahrespatentes erhebt der Kanton ab 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken. 70 Prozent der Hegebeiträge gehen an den BKFV und seine Vereine, welche Bewirtschaftungs- und Hegemaßnahmen durchführen. Die restlichen 30 Prozent fließen an den Kanton für den Verwaltungsaufwand und zusätzliche fischereiwirtschaftliche Hegemaßnahmen.

Von der Zahlung des Hegebeitrags befreit sind alle Mitglieder des BKFV sowie Mitglieder von Vereinen, deren Leistungsnachweis betreffend Hegearbeit vom FI genehmigt worden ist. (FV Wangen ist befreit)
Im Einführungsjahr 2020 profitieren alle Personen, die im Jahr 2019 BKFV-Mitglied sind.

Das BKFV-Mitglied erbringt den Nachweis beim Kauf des Patentes mit seiner persönlichen Mitgliedsnummer.

Die persönliche Nummer ist mit der Adresse auf der BKFV-Info Zeitung oder dem Couvert (Neu) aufgedruckt und kann bei Verlust beim Adressverantwortlichen des Vereins nachgefragt werden.
Mehr Infos dazu: www.bkfv-fcbp.ch

BKFV info Zeitung mit Adresse und persönlicher Nummer

Du möchtest Mitglied werden und SFr. 50.- beim kauf eines Fischereipatentes Bern sparen und uns unterstützen, dann sende uns eine Anfrage.

Fische mit PIT-Tag in bernischen Gewässern

Im Rahmen der Wiederherstellung der freien Durchwanderbarkeit von Kraftwerkanlagen werden aktuell neue Fischpässe gebaut, oder alte saniert. Die Wirksamkeit solcher baulichen Maßnahmen wird überprüft. Dabei kommen teilweise neuartige Methoden zur Anwendung, wie die individuelle Markierung von Fischen mit sogenannten PIT-Tags. PIT-Tags sind kleine Minisender, die der Fisch mit sich trägt. Die Wandertätigkeit der markierten Fische wird automatisch registriert. Es kann sein, dass markierte Fische durch Angler gefangen werden. Was in solchen Fällen zu tun ist, darüber informiert das neu erstellte Merkblatt. (PDF)

Maßnahmen bei Fischsterben und Gewässerverunreinigungen

Wird ein Fischsterben oder eine Gewässerverschmutzung festgestellt, ist in der Regel in dieser Reihenfolge eine der folgenden Stellen zu benachrichtigen:

  • der nächste Polizeiposten
  • Polizeinotruf 117, Europäische Notrufnummer 112
  • der Fischereiaufseher
  • der Schadendienst Kanton Bern (AWA), Tel. 031/633 39 81; außerhalb Bürozeit Tel. 117

Neophyten: Eine Pflanze die nicht hierher gehört!

Mehr Infos unter www.neophyten-schweiz.ch
Unsere Fachkundige Ansprechperson in unserem Verein:
Dr. Andreas Steinmann, 3380 Wangen a/A oder die jeweilige Gemeinde.

Kanton Bern
Vollzugshilfe, Reglement & Merkblätter der Fischerei

Auf der Homepage des Kanton Bern unter Fischen im Kanton Bern sind alle Vorschriften zur Angelfischerei, die für die Fischerei relevant sind aufgelistet.

Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei

Die Verordnung SR 923.01, Stand 1. Mai 2018 ist in kraft.
Dieser ist für alle Fischer gültig.
Die Aktuelle Fassung kann auf dem Portal der Schweizer Regierung unter Bundesrecht eingesehen werden.

Kantonale Ämter der Fischerei

Das Kantonale Amt für die Fischerei stellt nützliche und aktuelle Informationen zur Verfügung.
Auch unsere angrenzenden Kantone stellen solche Informationen zur Verfügung und erfreuen sich sicherlich über einen Besuch ihrer Fachstellen im Internet.

Fischen in Patentgewässern

Mit dem bernischen Angelfischerpatent können Sie in drei grossen Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässern fischen.

Ein Berner Angelfischerpatent können grundsätzlich alle Personen erwerben – mit oder ohne Wohnsitz im Kanton. Kurzzeitpatente (Tages- und Wochenpatente) sind ohne vorgängigen Besuch eines Sachkundenachweis-Kurses (SaNa) erhältlich. Wenn Sie ein Jahres- oder Monatspatent erwerben wollen, brauchen Sie einen Sachkundenachweis (SaNa). Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Fischereipatent beziehen